Archiv für die Kategorie ‘Versicherungen’

Pflegeversicherung *

Dienstag, 24. Januar 2012

Der Traum von einem langen Leben erfüllt sich in unserem Land für immer mehr Bürger. Wie schwierig, beschwerlich und kostenspielig das Leben im Alter sein kann, ist vielen Menschen allerdings nicht klar. Aufklärung darüber ist dringend nötig. Immer noch gehen zu viele davon aus, dass die Leistungen der gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung die finanziellen Aufwendungen im Alter abdecken werden.

Das ist leider nicht so. Besonders dann, wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt, muss aus dem eigenen Vermögen zugeschossen werden, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Schlimmstenfalls macht diese Situation den Pflegebedürftigen eines Tages zum Sozialfall. So früh wie möglich sollte deshalb jeder eine private Zusatzpflegeversicherung abschließen. Die Tarife für junge Versicherungsnehmer sind zumeist günstig und die Gesundheitsprüfungen in der Regel ohne Schwierigkeiten zu absolvieren.

Die großen Versorgungsunternehmen bieten verschiedene Versicherungsarten zur privaten Vorsorge an. Ein Modell ist die Pflegekostenversicherung. Sie übernimmt im Pflegefall alle Kosten, die für die Pflege tatsächlich anfallen. Die häusliche Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst ist dadurch ebenso abgedeckt wie eine Heimunterbringung. Alle Aufwendungen müssen durch Rechnungen und Belege nachgewiesen werden. Der große Vorteil ist, dass sich der Versicherte nicht an einem festen monatlichen Budget orientieren muss. Die erbrachten Leistungen werden in der Regel übernommen und Kostensteigerungen beeinflussen die Versicherungsleistung zumeist nicht.

Einige wesentliche Punkte sollten im Versicherungsvertrag enthalten sein. Dazu gehört die Kostenübernahme für alle drei Pflegestufen, wobei die Einstufung durch die gesetzliche Pflegekasse ohne Sonderprüfung übernommen wird. Auch ein lebenslanger Versicherungsschutz sollte Vertragsbestandteil sein. Andere Kriterien – wie beispielsweise die Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt – können je nach individueller Lebensplanung mit in den Vertrag aufgenommen werden. Mehr dazu im Ratgeber Pflegeversicherungen.

* Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen.

Pflegeversicherung *

Donnerstag, 29. September 2011

Die Pflegeversicherung gehört zur gesetzlichen Pflichtversicherung, somit besteht Versicherungspflicht. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert, während privat krankenversicherte Menschen einen privaten Pflegeversicherungvertrag abschließen müssen.

Die Hauptaufgabe der Pflegeversicherung ist die Erbringung von Leistungen, wenn auf Grund einer Pflegebedürftigkeit das Mitglied die anfallenden täglichen Verrichtungen nicht mehr alleine durchführen kann. Für die Bewertung des Leistungsanspruchs hat der Gesetzgeber drei Pflegestufen geschaffen, welche sich nach dem erforderlichen täglichen Pflegeaufwand unterscheiden. Die Pflegeversicherung bezahlt sowohl die Pflege durch Angehörige mit einem monatlichen Pauschalbetrag als auch die Durchführung der Pflegetätigkeit durch einen professionellen Pflegedienst. Sofern eine Heimunterbringung erforderlich wird, trägt die Pflegeversicherung die anfallenden Kosten bis zu einem Höchstsatz, welcher von der festgestellten Pflegestufe abhängt.

Weniger bekannt ist, dass die Pflegeversicherung auch Maßnahmen mitfinanziert, mit welchen das Wohnumfeld auf die Bedürfnisse des zu pflegenden Versicherten angepasst wird. Ebenso soll die Pflegeversicherung Pflegekurse für ehrenamtliche Pflegehelfer durchführen, sie zahlt auch Rentenversicherungsbeiträge für wegen einer Pflegetätigkeit nicht anderweitig berufstätige pflegende Familienangehörige.

Die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung werden außer im Bundesland Sachsen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in gleicher Höhe bezahlt. Da die sächsische Regierung die Abschaffung eines Feiertages zur Entlastung der Arbeitgeber ablehnte, zahlen dort die Arbeitnehmer einen erhöhten Anteil an den Pflegeversicherungskosten (Stand 09/2011). Des Weiteren bezahlen kinderlose Versicherte einen geringfügigen Zuschlag. Gegenwärtig beläuft sich der Gesamtbetrag in der Pflegeversicherung auf 1,95 Prozent des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, der von kinderlosen Versicherten zu leistende zusätzliche Beitrag beträgt 0,25 Prozent. In der privaten Pflegeversicherung richtet sich der zu zahlende Beitrag in erster Linie nach dem Alter des Versicherten sowie nach dem Umfang der vereinbarten Leistungen. Diese sind in der privaten Pflegeversicherung üblicherweise höher als die der gesetzlichen Pflegekassen, Leistungen unterhalb des Standards der gesetzlichen Pflegeversicherung können nicht vereinbart werden.

Private Pflegeversicherungen bieten auch für gesetzlich Versicherte Zusatzversicherungen an. Diese sind sinnvoll, da die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht die tatsächlich entstehenden Pflegekosten abdecken.

* Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen.

PKV: Möglichkeit der Krankenversicherung *

Freitag, 02. September 2011

Das Gesundheitssystem umfasst zwei Arten der Krankenversicherungen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Diese Unterscheidung hat ihren Ursprung im 19. Jahrhundert. Im Deutschen Reich wurde in den 1880er Jahren die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt. Diese umfasste zwar nur ein Minimum an Leistungen, war jedoch der Beginn der gesundheitlichen Absicherung des Bürgers. Jedoch wurde nicht jeder in dieser Versicherung abgesichert. Ein Umstand, welcher zur Entwicklung der PKV führen sollte.

GKV vs. PKV
Während die GKV sich an einem festen, gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog orientiert, vertritt die private Krankenversicherung einen anderen Anspruch. Sie bietet einen umfassenderen Leistungskatalog an. Jedoch ist der Zugang zur PKV nicht jedem Bürger möglich. Aufgrund dessen sind 90 % der Versicherungspflichtigen in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Der Rest gehört heute zu den Versicherten der PKV.

Zugangsvoraussetzungen für die PKV
Wer sich privat versichern möchte, muss einige wichtige Kriterien beachten. Prinzipiell ist der Zugang zur PKV jedem Selbstständigen oder Beamten möglich. Darunter zählen auch Richter oder Politiker. Angestellte jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Jeder, der nicht zu den genannten Gruppen gehört, welche der PKV frei beitreten können, muss mit dem Einkommen über der sogenannten Jahreseinkommensgrenze liegen. Diese lag im Jahr 2010 bei 49.950 Euro. Liegt ein Angestellter mit seinem Jahreseinkommen darüber, steht auch ihm der Weg in die PKV offen – er wird versicherungsfrei.
Übrigens: Sogar Studenten können der privaten Krankenversicherung beitreten. Zwar sind sie laut § 5 des SGB V verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern, doch besteht für sie ein Schlupfloch. Laut § 8 des SGB V können Studenten im ersten Semester ihres Studiums eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.

Wechsel zur PKV immer sinnvoll?
Die PKV bietet ihren Versicherten oft einen größeren Leistungsumfang als die GKV und dies teilweise sogar zu niedrigeren Prämien. Allerdings können Beitragsanpassungen dazu führen, dass die PKV im Alter teurer wird. Daher ist bei der Überlegung zum Wechsel in die PKV der finanzielle Mehraufwand vorher gründlich durchzukalkulieren. Doch ist es nicht nur die eigene Versicherungsprämie, mit der man rechnen muss. Für Familien bedeutet der Schritt in die PKV einen erheblichen Mehraufwand, da es hier keine kostenfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt. Aber auch chronisch Kranke haben in einer privaten Krankenversicherung mit wesentlich höheren Beiträgen zu rechnen. Der Schritt in die private Krankenversicherung sollte also wohl überlegt sein, denn ein Wechsel zurück in die GKV gestaltet sich häufig als schwierig.

* Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen.